Rechtsprechung
   LG Kassel, 06.11.1979 - 6 S 47/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10398
LG Kassel, 06.11.1979 - 6 S 47/79 (https://dejure.org/1979,10398)
LG Kassel, Entscheidung vom 06.11.1979 - 6 S 47/79 (https://dejure.org/1979,10398)
LG Kassel, Entscheidung vom 06. November 1979 - 6 S 47/79 (https://dejure.org/1979,10398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,10398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus LG Kassel, 06.11.1979 - 6 S 47/79
    Es muß aber ermittelt werden, was üblicherweise zur Schadenbeseitigung aufgewandt werden müßte (BGHZ 61, 56ff. (59) = VersR 1973, 964 (965); KG VersR 1973, 60).
  • KG, 02.10.1972 - 12 U 478/72

    Totalschaden; Mehrwertsteuer; Ersatzfahrzeug; Ersatzwagen; Privat

    Auszug aus LG Kassel, 06.11.1979 - 6 S 47/79
    Es muß aber ermittelt werden, was üblicherweise zur Schadenbeseitigung aufgewandt werden müßte (BGHZ 61, 56ff. (59) = VersR 1973, 964 (965); KG VersR 1973, 60).
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig

    Soweit einige Gerichte - ebenso wie die Revision - darauf abheben, daß der Erwerb des Ersatzfahrzeugs von Gebrauchtwagenhändlern als Eigengeschäft nur noch den geringeren Teil der Fälle der Ersatzbeschaffung ausmacht (vgl. hierzu u.a. LG Bonn, ZfS 1981 S. 269; LG Kassel, VersR 1980 S. 343; LG Köln, VersR 1979 S. 851 f. und ZfS 1980 S. 169; LG Siegen, ZfS 1980 S. 265; AG Aalen, ZfS 1980 S. 265; AG Heidenheim, RuS 1981 S. 192; AG Mainz, NJW 1979 S. 272 [AG Mainz 20.10.1978 - 8 C 625/78]; AG Nürnberg, ZfS 1980 S. 265), wird verkannt, daß sich die Bemessung des Schadens an dem für den Geschädigten zumutbaren Weg der Ersatzbeschaffung zu orientieren hat und daß es nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit des Geschädigten für die Höhe des so bestimmten Ersatzanspruchs irrelevant ist, ob der Geschädigte seinen Schaden in der seiner Berechnung zugrundegelegten Weise behoben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht